Bei einer privaten Unfallversicherung sind Unfälle nur gedeckt, wenn eine Gesundheitsschädigung  durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis verursacht wurde.

Knickt jedoch  jemand beim Tennis spielen um und erleidet eine  Verletzung, so liegt oftmals kein Unfall im Sinne der  Versicherungsbedingungen vor.

In einem konkreten  Fall vor der Kammergericht Berlin (Az.: 6 U 54/14)  machte eine Tennisspielerin geltend, dass diese auf  einem Blatt ausgerutscht und dann umgeknickt sei,  was sie jedoch nicht konkret nachweisen konnte. Die  Gegenspielerin konnte nur bezeugen, dass die Spielerin „Scheiß Blätter“ gerufen habe.

Das Gericht sah  es deshalb als nicht bewiesen an, dass ein Blatt für  den Unfall ursächlich war, welches nur dann auch  ein von außen auf dem Körper einwirkendes Ereignis  lt. Versicherungsbedingungen wäre. Knickt jemand  nur um, ohne dass ein Blatt der Auslöser war, so ist  es hingegen kein Unfall.

Die Tennisspielerin ging in  diesem Fall aufgrund mangelnder Beweise leer aus.

Quelle: finanzplanung konkret

Tipp

Gute Unfalltarife versichern auch Unfälle durch Eigenbewegungen, wie der o.g. Sportunfall.

Diese  müssen nicht unbedingt wesentlich teurer sein.

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Sebastian Ohligschläger
Sebastian Ohligschläger

Über den Autor Sebastian Ohligschläger: Sebastian Ohligschläger ist Gründer und Inhaber des freien Finanz- und Versicherungsmaklers Ohligschläger & Berger. Als Spezialist für Cyberversicherungen berät er Firmenkunden bundesweit und schreibt regelmäßig über Sachverhalte aus der Beratungspraxis.