Bei einer privaten Unfallversicherung sind Unfälle nur gedeckt, wenn eine Gesundheitsschädigung durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis verursacht wurde.
Knickt jedoch jemand beim Tennis spielen um und erleidet eine Verletzung, so liegt oftmals kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vor.
In einem konkreten Fall vor der Kammergericht Berlin (Az.: 6 U 54/14) machte eine Tennisspielerin geltend, dass diese auf einem Blatt ausgerutscht und dann umgeknickt sei, was sie jedoch nicht konkret nachweisen konnte. Die Gegenspielerin konnte nur bezeugen, dass die Spielerin „Scheiß Blätter“ gerufen habe.
Das Gericht sah es deshalb als nicht bewiesen an, dass ein Blatt für den Unfall ursächlich war, welches nur dann auch ein von außen auf dem Körper einwirkendes Ereignis lt. Versicherungsbedingungen wäre. Knickt jemand nur um, ohne dass ein Blatt der Auslöser war, so ist es hingegen kein Unfall.
Die Tennisspielerin ging in diesem Fall aufgrund mangelnder Beweise leer aus.
Quelle: finanzplanung konkret
Tipp
Gute Unfalltarife versichern auch Unfälle durch Eigenbewegungen, wie der o.g. Sportunfall.
Diese müssen nicht unbedingt wesentlich teurer sein.
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