Bei einer privaten Unfallversicherung sind Unfälle nur gedeckt, wenn eine Gesundheitsschädigung durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis verursacht wurde. Knickt jedoch jemand beim Tennis spielen um und erleidet eine Verletzung, so liegt oftmals kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vor. In einem konkreten Fall vor der Kammergericht Berlin (Az.: 6 U […]
Verletzt sich jemand in den betrieblichen (Mittags-) Pausen, so hat er der Berufsgenossenschaft nachzuweisen, dass er mit dem Ziel einer Nahrungsaufnahme unterwegs war. Denn nur diese Wege sind durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Lässt sich das Ziel der Nahrungsaufnahme nicht zweifelsfrei feststellen, so besteht kein Versicherungsschutz. Das bestätigte ein Urteil vom LSG Hessen (Az.: L […]